Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Sie können damit zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufen,
Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren.
Der Betrag liegt aktuell bei 131 € pro Monat
und ist bis zum 30.06. des Folgejahres ansparbar.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift,
wenn die pflegende Person ausfällt –
zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder zur Entlastung.
Hier stehen seit Juli 2025 bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung.
Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr
und verfällt zum Jahresende (31.12.), wenn er nicht genutzt wird.
Der Jahresbetrag gilt gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
und kann flexibel auf beide verteilt werden.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren –
werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation sinnvoll ist
und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.