Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Sulzbach-RosenbergEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit Pflegegrad steht Ihnen Unterstützung zu. Sie müssen das nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu haben ist eine Sache. Im Alltag wirklich Entlastung zu spüren, eine andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir machen daraus etwas, das Sie im Alltag tatsächlich spüren.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, spürbar und einfach Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich der Alltag längst nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Von außen sieht es aus, als würde alles laufen. Innen kostet es Sie jeden Tag Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles bleibt am Ende einfach an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Es gibt Leistungen der Pflegekasse, die genau hier ansetzen und den Alltag wirklich leichter machen können.

Trotzdem greifen viele Familien in Sulzbach-Rosenberg nie darauf zurück und bleiben im selben anstrengenden Alltag stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen

Organisation bestimmt jeden Handgriff.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Hilfe wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Genau deshalb bleibt alles beim Alten.

Von hier aus wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie bekommen wieder Luft.

Schnell. Einfach. Ohne Formularflut.Schnell.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Sie atmen im Alltag wieder durch
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar
  • Termine und Abläufe nehmen den Druck heraus
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne, dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorauszahlung, ohne zusätzliche Mühe für Sie.

Viele Familien in Sulzbach-Rosenberg lassen diesen monatlichen Anspruch einfach ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen jährlich ein gemeinsamer Betrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Einsetzbar, wie es für Sie passt:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine Pause
    und für zusätzliche Entlastung im täglichen Ablauf.
  • Auch stundenweise möglich — abgestimmt auf Ihre Lage.
Bringt echte Entlastung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Sie bekommen den Alltag hin.
Aber wie viel Kraft kostet Sie das wirklich?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Sie müssen nicht mehr alles allein auffangen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst hängen bleibt.
Damit es nicht länger nur an Ihnen liegt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung, die im Alltag ankommt —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Last.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Druck raus.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung auch weiterläuft, wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Abrechnung direkt über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Im Hintergrund regeln wir alles Notwendige

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinen Mehraufwand.

04

Hilfe, die im Alltag tatsächlich spürbar wird

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe besucht Sie zu Hause.

Regelmäßig, zuverlässig und so, dass Ihr Alltag wirklich leichter wird.

Oft startet die Unterstützung schneller, als Sie erwarten würden.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige führen wirklich dazu, dass Sie spürbar durchatmen können.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die tatsächlich im Alltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es klar merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Sulzbach-Rosenberg auch wirklich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell zugeschnitten:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen genau –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute vielseitig im Einsatz

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Landkreis Amberg-Sulzbach.

Strukturen, die Ihren Alltag verlässlich tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Im Einsatz in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich rein gar nichts geändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als sich Wolkenfreie Zeit um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich habe endlich wieder ein paar Stunden nur für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlt man selbst, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe übernimmt?

Morgens der Haushalt, mittags der Termin, abends keine Kraft mehr – so sieht der Alltag vieler Familien in Sulzbach-Rosenberg aus.
Mit einem festgestellten Pflegegrad (1–5) trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastung. Eigene Kosten entstehen dabei in der Regel nicht.

Möglich wird das über:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege: dadurch bis zu 3.539 € jährlich

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Wege kennen viele Familien gar nicht. Deshalb bleibt oft Geld liegen, das eigentlich zusteht.
Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Keine Vorauszahlung, kein Papierkrieg, keine finanzielle Belastung für Sie.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Beantragung einer Haushaltshilfe?

Ein Pflegegrad 1 reicht schon aus, um Unterstützung im Alltag zu bekommen.
Konkret heißt das:
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, dann bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung nutzen.
Viele Familien im Landkreis Amberg-Sulzbach wissen nicht, was ihnen zusteht oder wie sie diese Leistungen sinnvoll kombinieren.
Wir übernehmen genau diese Prüfung und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich bei Ihnen im Alltag ankommt.

Was genau macht eine Haushaltshilfe bei uns zu Hause?

Der Wäscheberg wächst, der Kühlschrank ist leer, der Arzttermin steht an – genau hier setzt Haushaltshilfe an.
Dazu zählen etwa:
- Putzen, Wäsche waschen, den Haushalt am Laufen halten
- Einkaufen, Besorgungen machen, Organisatorisches erledigen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Halt geben bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Situation kommen auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht. Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lage.

Häufig sind es die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Energie rauben. Dort wollen wir ansetzen.

Kümmert sich Wolkenfreie Zeit um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, genau diesen Teil übernehmen wir.
Manche Leistungen, wie den Entlastungsbetrag, erhalten Sie bereits automatisch, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Hintergrund.
Kein Formularstress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit, was als Nächstes zu tun ist.
Schildern Sie uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Sulzbach-Rosenberg ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Kennen wir Ihre Situation, organisieren wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Oft geht es schneller als erwartet.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe sind bei uns nicht vorgesehen.
Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag spürbar wirkt.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Familien zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären verständlich, was für Ihre Situation in Sulzbach-Rosenberg passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet Anspruch.
Aber allein durch den Anspruch ändert sich Ihr Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Sulzbach-Rosenberg – Ihr Anbieter vor Ort

Sulzbach-Rosenberg gehört zum Landkreis Amberg-Sulzbach in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Amberg-Sulzbach aktiv und begleitet Familien in Sulzbach-Rosenberg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Sulzbach-Rosenberg entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Morgens zur Kita, mittags zum Arzttermin, nachmittags Haushalt – der Tagesablauf einer Familie in Sulzbach-Rosenberg ist oft eng getaktet. Unsere Unterstützung kommt dorthin, wo sie gebraucht wird: zu Hause, bei Bedarf auch begleitend zu Terminen im Alltag. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben und stimmt sich eng mit der Familie ab, damit der Alltag verlässlich läuft.

Der erste Schritt ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Familien im Landkreis Amberg-Sulzbach schildern uns einfach ihre Situation. Wir übernehmen anschließend den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Haushaltshilfe – ohne Papierkram für Sie.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Sulzbach-Rosenberg

Die Haushaltshilfe in Sulzbach-Rosenberg läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Amberg-Sulzbach, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Sulzbach-Rosenberg

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Sulzbach-Rosenberg?

In Sulzbach-Rosenberg läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Sulzbach-Rosenberg verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Sulzbach-Rosenberg kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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