Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die fortlaufende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Erlangen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.