Haushaltshilfe mit Pflegegrad in Rodgau · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in RodgauEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad öffnet einen Weg, den Sie nicht allein gehen müssen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar wird Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gut aussieht, verlangt innerlich jeden Tag etwas ab.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet am Ende wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag auf mehreren Wegen entlasten können.

Und dennoch bleibt diese Unterstützung bei vielen ungenutzt, während der Alltag sich Schritt für Schritt zuzieht.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört kaum noch Ihnen

Jeder Schritt dreht sich um Planung und Organisation.
Für Sie selbst bleibt am Ende kaum noch Raum.

Ein möglicher Weg zur Hilfe bleibt oft ungegangen

Und solange das so ist, bleibt auch der Alltag, wie er ist.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne unnötigen Papierkram.Zügig.
Klar.
Ohne unnötigen Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft im Hintergrund
  • Termine und Planung verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt bleibt in Bewegung ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag bereit. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Viele gehen diesen Schritt nicht — obwohl der Anspruch Monat für Monat besteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Dieser Betrag lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder eigenen Terminen, bei Urlaub oder kurzen Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise nutzbar — abgestimmt auf Ihren jeweiligen Weg.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt jedoch häufig ungenutzt.

Sie bewältigen all das.
Doch was kostet Sie dieser Weg wirklich?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
geordnet, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr jeder Schritt bleibt allein an Ihnen hängen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag zu kurz kommen.
Damit dieser Weg nicht mehr einer ist, den Sie allein gehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege durch den Alltag —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Sie stehen nicht mehr allein in der Verantwortung.

Unterstützung im Alltag —
Schritt für Schritt, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten diesen Weg und nehmen Last davon.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg der Entlastung weitergeht, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Rodgau deutlich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns auf direktem Weg – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, kommt die Rückmeldung zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären, welche Schritte möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen arbeiten.
Diesen Weg gehen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir klären die Wege im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich bei Ihnen ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe findet den Weg zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag in Rodgau spürbar leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall sein sollte.

Es gibt viele Wege der Unterstützung im Alltag.
Aber nur wenige führen tatsächlich dorthin, wo es für Sie spürbar leichter wird.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es im Alltag wirklich merken:
weniger Druck, mehr Raum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – auf dem richtigen Weg genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Weg.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen diese Wege genau –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gerade gebraucht wird, auch in Rodgau.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass der Weg weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich der Sache angenommen und die Unterstützung geordnet hat, wurde mir bewusst, welchen Weg wir eigentlich gehen könnten und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich finde endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das macht einen riesigen Unterschied.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Stellen Sie sich zwei Alltage vor: Im einen stapelt sich die Wäsche, der Einkaufszettel bleibt liegen, und am Abend fehlt einfach die Kraft. Im anderen kommt regelmäßig Unterstützung – und plötzlich ist wieder Luft zum Durchatmen. Für Familien in Rodgau lässt sich dieser Wechsel meist ohne eigene Kosten organisieren.

Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, bekommt die Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen von der Pflegekasse getragen. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, die auf bis zu 3.539 € jährlich anwächst

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen – etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Spielräume kennen viele Familien schlicht nicht, weshalb wertvolle Ansprüche ungenutzt bleiben.

Wir schauen uns Ihre Situation genau an, finden die passende Kombination und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Für Sie heißt das: kein Vorschuss, kein Papierkrieg, keine finanzielle Last.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon Pflegegrad 1 öffnet die Tür zu Unterstützung im Alltag – man muss sie nur kennen. Konkret sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht abgerufener Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € pro Jahr

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung nutzen. Vielen Haushalten im Landkreis Offenbach ist gar nicht klar, was ihnen eigentlich zusteht und wie sich diese Bausteine sinnvoll verbinden lassen.

Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab – damit die Unterstützung nicht auf dem Papier bleibt, sondern tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Vorher: der Wäschekorb wächst, der Kühlschrank ist leer, der Arzttermin gerät fast in Vergessenheit. Nachher: jemand ist da, der genau diese Lücken schließt. Zu den typischen Aufgaben zählen:
- Putzen, Wäsche waschen und die Haushaltsführung insgesamt
- Einkaufen, Besorgungen erledigen und den Alltag organisieren
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Halt geben bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Bedarf gehören auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Ein starres Leistungsraster gibt es dabei nicht: Der Umfang richtet sich nach Ihrer Lebenssituation, Ihrem Pflegegrad und dem, was gerade wirklich gebraucht wird.

Meist sind es die kleinen, unscheinbaren Dinge im Alltag, die am meisten Energie kosten – und genau dort setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab. Manche Leistungen, wie den Entlastungsbetrag, erhalten Sie automatisch, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, ausgefüllte Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen.

Genau diese Wege gehen wir im Hintergrund für Sie. Statt Formularchaos, Warteschleifen am Telefon und offenen Fragen erwartet Sie ein klarer Ablauf.

Sie berichten uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die passende Unterstützung bei Ihnen in Rodgau ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe da ist?

Meist nur wenige Tage. Sobald wir Ihre Lage kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad. Oft geht es zügiger, als man zunächst erwartet.

Lange Wartezeiten oder verschachtelte Abläufe gibt es bei uns nicht. Stattdessen erhalten Sie Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht – etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Anders die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Sie greift, sobald die pflegende Person kurzzeitig ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder eine Verschnaufpause. Bis zu 1.612 € stehen dafür jährlich bereit, gültig fürs jeweilige Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt liegen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Rodgau am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad schafft einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung den Weg zu Ihnen wirklich findet.

Genau diesen Weg übernehmen wir für Sie.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Rodgau – Ihr Anbieter vor Ort

Rodgau gehört zum Landkreis Offenbach in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Offenbach aktiv und begleitet Familien in Rodgau mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Rodgau entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Rodgau richtet sich die Begleitung nach dem Ort, an dem sie gebraucht wird: mal direkt zu Hause, mal in Abstimmung mit Schule oder Kita, je nachdem, welche Leistung greift. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, damit kein ständiger Wechsel den Alltag zusätzlich durcheinanderbringt. Alle Schritte werden eng mit der Familie abgesprochen, sodass die Unterstützung wirklich zum Tagesrhythmus passt.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir uns die Situation der Familie genau ansehen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse und die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. Familien aus Rodgau müssen sich so nicht selbst durch Formulare kämpfen, sondern können sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Rodgau

Die Haushaltshilfe in Rodgau läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Offenbach, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Rodgau

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Rodgau?

In Rodgau läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Rodgau verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Rodgau kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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