Stellen Sie sich zwei Alltage vor: Im einen stapelt sich die Wäsche, der Einkaufszettel bleibt liegen, und am Abend fehlt einfach die Kraft. Im anderen kommt regelmäßig Unterstützung – und plötzlich ist wieder Luft zum Durchatmen. Für Familien in Rodgau lässt sich dieser Wechsel meist ohne eigene Kosten organisieren.
Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, bekommt die Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen von der Pflegekasse getragen. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, die auf bis zu 3.539 € jährlich anwächst
Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen – etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Spielräume kennen viele Familien schlicht nicht, weshalb wertvolle Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, finden die passende Kombination und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Für Sie heißt das: kein Vorschuss, kein Papierkrieg, keine finanzielle Last.