Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können Familien Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € pro Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Familien in Taunusstein verständlich, was in ihrer Situation sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.