Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind es 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Pause zur Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage im Landkreis Tuttlingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.