Wir wissen, dass die Sorge um zusätzliche Kosten für viele Familien in Hückelhoven im Vordergrund steht – deshalb gleich vorweg: In den meisten Fällen entstehen keine eigenen Kosten.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen. Das läuft über verschiedene Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen gar nicht bekannt, weshalb finanzielle Ansprüche häufig ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, was Ihnen zusteht, und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Das heißt für Sie: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.