Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Familien etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Göppingen sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag wirklich spürbar wird.