Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt hingegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Pforzheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag tatsächlich ankommt.