Für Familien in Calw entstehen in aller Regel keine eigenen Kosten, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt.
Liegt ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vor, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen im Alltag. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann
Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Gerade diese Kombinationswege sind vielen Familien nicht bekannt, sodass bestehende Ansprüche häufig ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, welche Möglichkeiten zu Ihnen passen, und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt Ihnen erspart, in Vorleistung zu treten, Papierkram zu erledigen oder finanzielle Belastungen zu tragen.