Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für den regelmäßigen Alltag gedacht: Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung. Aktuell 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, sind sogar bis zu 3.539 € jährlich möglich.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber oft nicht voll genutzt. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Berlin-Tempelhof-Schöneberg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.