Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind es 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person gerade ausfällt – Krankheit, Urlaub oder einfach eine Pause. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht verwendet wird. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Situation in Michelstadt sinnvoll ist – und sorgen dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.