Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der laufenden, regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür sind bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr vorgesehen. Der Betrag ist an das laufende Jahr gebunden und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wurde.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verknüpft werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, welche Lösung für Ihre Situation in Balingen passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung Sie im Alltag tatsächlich erreicht.