Der Wäscheberg wächst, der Kühlschrank ist leer, und die Zeit fehlt einfach. Für Familien in Alzenau muss das trotzdem nicht ins eigene Portemonnaie gehen.
Liegt ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vor, springt die Pflegekasse ein und finanziert Haushaltshilfe sowie weitere Entlastungsleistungen. Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege: dadurch bis zu 3.539 € jährlich möglich
Wer möchte, kann außerdem bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten kennen viele Familien gar nicht, weshalb Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passenden Bausteine und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Vorschuss, Papierkram, finanzielle Last – das alles bleibt Ihnen erspart.