Haushaltshilfe für Menschen mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in WaldkirchenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Last müssen Sie nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Seite. Ihn im Alltag tatsächlich zu spüren, ist etwas ganz anderes.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Waldkirchen an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass die Entlastung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar hilft Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen ruhig wirkt, verlangt innerlich jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt am Ende doch wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Es gibt Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag deutlich atmen lassen können.

Trotzdem greifen viele Familien in Waldkirchen nie danach und bleiben in ihrem anstrengenden Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört Ihnen kaum noch

Fast alles dreht sich um Organisation.
Für einen selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, doch sie bleibt ungenutzt

Und so bleibt die Lage Woche für Woche gleich.

Von hier aus wird es ruhiger.
Wir übernehmen die Aufgaben.
Sie gewinnen wieder Luft zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder mehr Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar im Hintergrund
  • Termine verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, erhält von der Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzbar ist er für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele lassen diesen Betrag ungenutzt verstreichen — obwohl er monatlich zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während des Urlaubs oder einfach für eine Pause
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer jeweiligen Lage.
Bringt echte Erleichterung — bleibt jedoch häufig ungenutzt liegen.

Sie bewältigen das alles irgendwie.
Doch was kostet Sie das auf Dauer?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr alles muss allein an Ihnen hängen bleiben.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag zu kurz kommt.
Damit Sie damit nicht mehr allein bleiben.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft raubt.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung, die im Alltag zählt —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine hören auf, Druck zu erzeugen.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal nicht können.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Waldkirchen deutlich erleichtern können.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder unser Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ganz gleich, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen greifen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Alles Organisatorische übernehmen wir

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles geordnet abläuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Hilfe, die wirklich im Alltag ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt bei Ihnen zu Hause in Waldkirchen vorbei.

Regelmäßig, zuverlässig und so, dass Sie den Unterschied im Alltag spüren.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag nicht dem Zufall überlassen bleiben sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen es, dass Sie die Erleichterung wirklich spüren.
Darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die tatsächlich im Alltag wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es klar merken:
weniger Druck, mehr Luft zum Durchatmen, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir achten darauf, dass diese Leistungen im Alltag tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird auf Sie zugeschnitten:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Lage.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
genau dort, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Landkreis Freyung-Grafenau.

Strukturen, die im Alltag verlässlich tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die passende Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Erleichterung möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit bei uns in Waldkirchen vorbei.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden nur für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen. Für Familien in Waldkirchen entsteht dadurch in aller Regel keine finanzielle Belastung.

Möglich wird dies zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- die Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen kann

Außerdem lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Diese Möglichkeiten sind vielen Eltern schlicht nicht bekannt, weshalb wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, welche Optionen zu Ihnen passen, und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, sich durch Formulare zu kämpfen oder finanzielle Sorgen zu haben.

Ab welchem Pflegegrad besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe?

Schon bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.

Genauer aufgeschlüsselt heißt das:
- mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich zu, der sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lässt
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich hinzu
- diese lässt sich mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr kombinieren

Zusätzlich dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag verwendet werden. Vielen Familien im Landkreis Freyung-Grafenau ist gar nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese am besten kombinieren lassen. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe wirklich dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei Ihnen zu Hause.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe für uns übernehmen?

Im Grunde alles, was den Alltag spürbar leichter macht.

Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- Begleitung zu Arzt- oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nachdem, was gebraucht wird, sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – sei es bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Unterstützung richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben im Alltag zehren oft am meisten an den Kräften – genau hier setzen wir mit unserer Hilfe an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Teil nehmen wir Ihnen komplett ab.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist. Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärung von Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie. Das heißt für Sie konkret: kein Papierkrieg, kein Hinterhertelefonieren bei Behörden, keine Unsicherheit, was als Nächstes zu tun ist. Schildern Sie uns einfach Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Waldkirchen ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.

Sobald wir wissen, wie Ihre Situation aussieht, organisieren wir passende Unterstützung, die zu Ihrem Alltag und Pflegegrad passt. Oft geht das schneller, als viele Eltern zunächst erwarten. Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe müssen Sie bei uns nicht befürchten. Sie bekommen die Hilfe, die im Alltag tatsächlich etwas verändert.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst eine Pause braucht. Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation im Landkreis Freyung-Grafenau sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Waldkirchen – Ihr Anbieter vor Ort

Waldkirchen gehört zum Landkreis Freyung-Grafenau in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Freyung-Grafenau aktiv und begleitet Familien in Waldkirchen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Waldkirchen entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wenn eine Familie in Waldkirchen Unterstützung braucht, richtet sich der Einsatz ganz nach dem, was im Alltag gerade gebraucht wird – ob zu Hause, in der Kita oder in der Schule. Eine feste Bezugsperson begleitet die Familie und bleibt Ansprechpartner, damit Vertrauen entstehen kann und keine ständig wechselnden Gesichter für zusätzliche Unruhe sorgen. Alle Abläufe werden eng mit den Eltern abgestimmt, damit die Hilfe wirklich zum Familienalltag passt.

Für Eltern im Landkreis Freyung-Grafenau beginnt der erste Schritt meist mit einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch, in dem wir gemeinsam auf die aktuelle Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir sowohl die Antragstellung bei der zuständigen Kasse als auch die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So können sich Familien in Waldkirchen darauf verlassen, dass sie sich nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen müssen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Waldkirchen

Die Haushaltshilfe in Waldkirchen läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Freyung-Grafenau, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Waldkirchen

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Waldkirchen?

In Waldkirchen läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Waldkirchen verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Waldkirchen kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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