Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat bereit, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, die zum jeweiligen Kalenderjahr gehören und zum 31.12. verfallen, wenn sie ungenutzt bleiben.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Betzdorf sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.