Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, welche Lösung für Ihre Situation in Backnang sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.