Ohne Unterstützung stapelt sich oft die Wäsche, während der Einkauf liegen bleibt und der Abend nur noch aus Aufräumen besteht. Mit der richtigen Regelung sieht es anders aus: Für Familien in Boppard entstehen dabei in aller Regel keine eigenen Kosten.
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote von der Pflegekasse getragen. Das läuft zum Beispiel über:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Wege sind vielen gar nicht bekannt, sodass Ansprüche einfach ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passende Kombination und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Kein Vorschuss, kein Papierstapel, keine finanzielle Sorge Ihrerseits.