Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in BoppardEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Sie tragen die Last nicht allein.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu spüren, dass der Alltag tatsächlich leichter wird, eine ganz andere.

Genau dort beginnt die Arbeit von Wolkenfreie Zeit.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die Sie wirklich spüren Abrechnung über die Pflegekasse · ganz ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft.
Doch leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen reibungslos aussieht, kostet innerlich täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Familienalltag deutlich erleichtern können.

Trotzdem greifen viele Familien in Boppard nie auf diese Hilfe zurück und bleiben im gleichen Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört längst jemand anderem

Organisation bestimmt jeden Moment.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, doch niemand greift danach

Deshalb bleibt am Ende alles beim Alten.

Von hier an wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Einfach. Ohne Formulare.Zügig.
Einfach.
Ohne Formulare.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Planung setzen Sie nicht mehr unter Druck
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne dass Sie sich darum kümmern
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Familien in Boppard können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele lassen diesen Anspruch ungenutzt liegen — dabei steht er Familien jeden Monat zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, für Urlaub oder eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer familiären Situation.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Ihre Familie meistert das alles.
Doch was bleibt dabei auf der Strecke?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit Ihre Familie nicht mehr allein damit dasteht.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, kleine Wege —
wir nehmen ab, was Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht länger allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich, deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten Sie und schaffen Freiraum.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Betreuung weiterläuft, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihren Alltag in Boppard deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne zusätzliche Mühe für Ihre Familie.

Von der ersten Nachricht bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

Wählen Sie den Weg, der zu Ihrer Familie passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen für Ihre Familie in Frage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das übernehmen wir.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Die Organisation läuft bei uns im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles rund läuft.

Für Ihre Familie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich zählt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Boppard.

Regelmäßig, verlässlich, und spürbar entlastend für den gesamten Familienalltag.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Familien erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Es gibt viele Angebote für den Alltag.
Aber nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Familien es spürbar leichter haben.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Familienalltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es täglich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Familien Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Boppard auch tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Lage.

Der Bedarf Ihrer Familie bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die Familien wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Strukturen, auf die sich Familien verlassen können

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Meine Tochter hatte schon seit zwei Jahren einen Pflegegrad.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als sich Wolkenfreie Zeit um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Nun kommt regelmäßig eine Betreuungsperson von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Boppard.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Dieser Unterschied ist riesig.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse einspringt?

Ohne Unterstützung stapelt sich oft die Wäsche, während der Einkauf liegen bleibt und der Abend nur noch aus Aufräumen besteht. Mit der richtigen Regelung sieht es anders aus: Für Familien in Boppard entstehen dabei in aller Regel keine eigenen Kosten.

Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote von der Pflegekasse getragen. Das läuft zum Beispiel über:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Wege sind vielen gar nicht bekannt, sodass Ansprüche einfach ungenutzt bleiben.

Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passende Kombination und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Kein Vorschuss, kein Papierstapel, keine finanzielle Sorge Ihrerseits.

Welcher Pflegegrad wird für den Anspruch auf Haushaltshilfe benötigt?

Schon der erste Pflegegrad öffnet die Tür zu Unterstützung im Alltag – ganz ohne große Hürden. Konkret bedeutet das:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung einzusetzen. Vielen Haushalten im Rhein-Hunsrück-Kreis ist gar nicht klar, was ihnen eigentlich zusteht und wie sich diese Mittel am besten nutzen lassen.

Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung nicht auf dem Papier bleibt, sondern wirklich im Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe im Alltag übernehmen?

Im Grunde alles, was den Tag ein Stück leichter macht. Ohne Hilfe bleibt oft der Berg an Wäsche, Einkäufen und Terminen an einer Person hängen – mit Unterstützung verteilt sich diese Last. Dazu zählen unter anderem:
- Putzen, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- die Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geordneten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Bedarf kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung hinzu, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder in Familien mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht – die Unterstützung richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Alltag, Ihrem Pflegegrad und Ihrer Lebenssituation.

Gerade die kleinen, unauffälligen Aufgaben rauben oft die meiste Energie – genau da setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir. Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits mit der Feststellung eines Pflegegrads zu – trotzdem müssen oft Formulare ausgefüllt, Rückfragen geklärt oder mehrere Leistungen sinnvoll kombiniert werden, etwa bei der Verhinderungspflege.

Statt Sie mit Formularen und Warteschleifen bei der Pflegekasse allein zu lassen, regeln wir das im Hintergrund. Für Sie heißt das: keine Unsicherheit, kein Hinterhertelefonieren, kein Papierchaos.

Sie schildern uns Ihre Lage in Boppard – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist dauert es nur wenige Tage. Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihren Pflegegrad.

Oft geht es überraschend flott, ganz ohne lange Wartezeiten oder verschachtelte Abläufe. Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich zu spüren ist – nicht erst in ferner Zukunft.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht – für den ganz normalen Dienstag mit Einkauf, Wäsche und Haushalt. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um einfach mal durchzuatmen. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber häufig ungenutzt liegen. Wir zeigen Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Boppard sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert den Alltag Ihrer Familie noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Formulare. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag Ihrer Familie sichern

Haushaltshilfe in Boppard – Ihr Anbieter vor Ort

Boppard gehört zum Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Hunsrück-Kreis aktiv und begleitet Familien in Boppard mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Boppard entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wie diese Begleitung konkret aussieht, hängt vom Bedarf ab: mal ist es die Hilfe direkt zu Hause zwischen Frühstückstisch und Wäscheberg, mal die Begleitung zu einem Termin, mal Unterstützung, die sich in den Tagesablauf einer Familie in Boppard einfügt. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, sodass kein ständiger Wechsel entsteht, und alle Schritte werden eng mit der Familie abgestimmt.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir uns Ihre Situation in Ruhe anhören. Danach übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung – Familien im Rhein-Hunsrück-Kreis müssen sich weder um Formulare noch um die Suche nach passender Hilfe selbst kümmern.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Boppard

Die Haushaltshilfe in Boppard läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Hunsrück-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Boppard

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Boppard?

In Boppard läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Boppard verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Boppard kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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