Zwei Leistungen, zwei Situationen: Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und darf bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder weil sie selbst Erholung braucht.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag bezieht sich stets auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € pro Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation in Rheinfelden (Baden) sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.