Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Bad Hersfeld passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich im Alltag ankommt.