Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Hennef (Sieg) sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.