Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Weil am Rhein sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.