Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung gedacht – etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung. Dafür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Ohne Wissen über diese Kombination bleibt oft Geld liegen – mit der richtigen Beratung lässt sich beides sinnvoll verzahnen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Rinteln passt, und begleiten Sie, bis die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.