Zwei Leistungen, zwei Zwecke. Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gehört zum jeweiligen Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt. Wird die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in der Stadt Landshut sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich bei Ihnen ankommt.