Zwei Leistungen, zwei unterschiedliche Situationen. Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person gerade nicht kann, sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringende Erholungspause. Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn ungenutzt.
Wird die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Lage in Berlin-Lichtenberg sinnvoll ist, und begleiten Sie, bis die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.