Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach, um selbst wieder Kraft zu schöpfen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gehört zum jeweiligen Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Haan sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.