Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Neuburg an der DonauEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Aufgabe muss nicht allein auf Ihren Schultern liegen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu merken, dass der Alltag tatsächlich ruhiger wird, ist etwas ganz anderes.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie weiter.
Doch leicht fühlt sich das schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen wirkt vieles routiniert. Innen kostet es täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihre Familie in Neuburg an der Donau im Alltag deutlich entlasten können.

Trotzdem greifen viele Familien in Neuburg an der Donau nie darauf zurück und bleiben im gewohnten Alltag stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem eigenen Rhythmus

Organisation bestimmt fast jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Hilfe steht bereit, wird aber nicht abgerufen

Deshalb bleibt der Alltag genau so anstrengend wie bisher.

Von hier aus wird es ruhiger.
Wir übernehmen die Aufgaben.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Einfach. Ohne Formularflut.Zügig.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft unauffällig im Hintergrund
  • Termine und Planung nehmen weniger Druck ein
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Nutzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote.

Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Sie.

Viele Familien lassen diese monatliche Leistung ungenutzt liegen — obwohl sie ihnen zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar, wie es gerade passt:
    bei Krankheit oder Terminen, während Urlaub oder Pausen
    und als zusätzliche Entlastung im täglichen Ablauf.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt echte Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Sie bewältigen so vieles.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt spürbare Unterstützung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Wir übernehmen die Dinge, die im Alltag sonst hängen bleiben.
Damit Sie nicht mehr alles allein tragen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, Erledigungen —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung ruht nicht mehr nur auf Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
mit fester Regelmäßigkeit und echter Verlässlichkeit.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal nicht können.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihren Alltag in Neuburg an der Donau deutlich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen in Frage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Die Formalitäten laufen bei uns

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles geordnet abläuft.

Für Sie bleibt kein zusätzlicher Aufwand übrig.

04

Unterstützung, die im Alltag ankommt

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, zuverlässig und so, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen dafür, dass Sie die Erleichterung tatsächlich spüren.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich wirkt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Neuburg an der Donau auch tatsächlich in Ihrem Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf entscheidet den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung wirklich gebraucht wird, auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Strukturen, die den Alltag stützen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts getan.
Ich habe einfach durchgehalten.

Erst als sich Wolkenfreie Zeit um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns wirklich zusteht, und wie viel Erleichterung möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlen Familien selbst, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe übernimmt?

Morgens ist der Haushalt liegen geblieben, abends fehlt die Kraft dafür. Genau hier setzt die Unterstützung an – für Familien in Neuburg an der Donau meist ohne eigene Kosten.

Wurde ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastung im Alltag. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können

Hinzu kommt: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen lassen sich umwidmen, etwa für Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt. Diese Möglichkeiten sind kaum bekannt, deshalb bleiben viele Ansprüche ungenutzt.

Wir schauen uns Ihre Situation genau an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt für Sie: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Beantragung einer Haushaltshilfe?

Schon der niedrigste Pflegegrad öffnet die Tür zu Unterstützung im Alltag.

Konkret heißt das:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag einsetzen. Viele Familien im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wissen nicht, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen und wie sie diese sinnvoll nutzen können.

Genau diese Prüfung machen wir für Sie – damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt und nicht nur auf dem Papier steht.

Was genau macht eine Haushaltshilfe bei uns zu Hause?

Der Wäscheberg wächst, der Kühlschrank ist leer, der nächste Arzttermin steht an. Eine Haushaltshilfe übernimmt genau das, was Ihren Alltag entlastet.

Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen, den Haushalt am Laufen halten
- Einkaufen, Besorgungen machen, Organisatorisches regeln
- Begleitung zu Terminen, ob beim Arzt oder anderswo
- Halt geben bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Situation kommen auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht. Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Tagesablauf und persönlicher Lebenslage.

Meist sind es die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Energie kosten. Dort setzen wir an.

Kümmern Sie sich auch um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, genau diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.

Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt – ganz automatisch. Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare und Rückfragen, besonders bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen.

Diese Schritte laufen bei uns im Hintergrund. Für Sie bedeutet das: kein Formularstress, kein Nachtelefonieren, keine Unsicherheit, was als Nächstes passiert.

Sie erzählen uns, wie es bei Ihnen läuft – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung in Neuburg an der Donau ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einspringt?

Meist nur wenige Tage. Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, finden wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Ihren Pflegegrad und Ihre Bedürfnisse.

Oft geht alles schneller als erwartet. Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht.

So kommt die Entlastung genau dort an, wo sie im Alltag gebraucht wird.

Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege – was gilt wann?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person mal ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen können sinnvoll kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Neuburg an der Donau am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich im Alltag spürbar wird.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Neuburg an der Donau – Ihr Anbieter vor Ort

Neuburg an der Donau gehört zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen aktiv und begleitet Familien in Neuburg an der Donau mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Neuburg an der Donau entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Morgens in der Schule, mittags zu Hause, nachmittags beim Termin – die Unterstützung richtet sich nach dem, was der Tag gerade braucht. Je nach Leistung kommt die Haushaltshilfe direkt zu Ihnen nach Hause oder begleitet dort, wo Unterstützung gefragt ist. Eine feste Bezugsperson sorgt für Vertrauen und Kontinuität. Alles wird eng mit der Familie abgestimmt, damit der Alltag wieder rund läuft.

Der erste Schritt ist ein Gespräch – kostenlos und unverbindlich. Familien aus Neuburg an der Donau schildern uns ihre Situation, den Rest übernehmen wir. Wir klären den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung. So bleibt für Sie nur noch: entlastet durchatmen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Neuburg an der Donau

Die Haushaltshilfe in Neuburg an der Donau läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Neuburg an der Donau

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Neuburg an der Donau?

In Neuburg an der Donau läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Neuburg an der Donau verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Neuburg an der Donau kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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