Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in LöhneEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihre Familie in Löhne nicht allein da.

Einen Anspruch zu haben ist der erste Schritt. Ihn im Alltag zu spüren, ist der nächste.

Genau dort setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir bringen die Unterstützung dorthin, wo Ihre Familie sie braucht.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die bei Ihrer Familie in Löhne ankommt Abrechnung über die Pflegekasse · ganz ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie weiter.
Aber der Weg wird von Tag zu Tag schwerer.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen sieht vieles geordnet aus. Innen kostet es täglich neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können genau hier den entscheidenden Unterschied machen.

Trotzdem nehmen viele Familien diese Unterstützung nie in Anspruch und bleiben auf demselben schweren Weg stehen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört nicht mehr der eigenen Familie

Jeder Schritt dreht sich ums Organisieren.
Für einen selbst bleibt am Ende kaum noch Platz.

Der Weg zur Hilfe wäre da, nur wird er nicht gegangen

Und so bleibt der Alltag genau da stehen, wo er war.

Ab hier wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Ihre Familie kann durchatmen.

Schnell. Klar. Ohne Papierkram.Schnell.
Klar.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie bekommt wieder Luft im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Wege verlieren ihren Druck
  • Der Haushalt läuft weiter ganz ohne dass Sie daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse jeden Monat den Entlastungsbetrag. Familien in Löhne können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote nutzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein Extraaufwand für Sie.

Viele Familien im Kreis Herford lassen diese Leistung ungenutzt liegen — obwohl sie ihnen monatlich zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Ihre Familie kann ihn flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, für Urlaub oder eine kurze Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise möglich — passend zu Ihrem Weg durch den Alltag.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Ihre Familie schafft das alles irgendwie.
Aber zu welchem Preis?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Der Weg muss nicht mehr allein von Ihnen gegangen werden.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Ihre Familie nicht mehr allein damit dasteht.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kurze Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Ihre Familie trägt die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar auf dem Weg.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir gehen den Weg mit und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg der Entlastung weitergeht, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag Ihrer Familie in Löhne spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Vom ersten Kontakt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am einfachsten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären, welche Schritte möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen klar, was Ihrer Familie zusteht – und was nicht.

03

Wir klären alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Löhne.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag Ihrer Familie spürbar leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als Familien im Kreis Herford erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall sein sollte.

Unterstützungsangebote gibt es viele.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass Ihre Familie den Unterschied wirklich spürt.
Genau dort liegt der entscheidende Schritt.

Entlastung, die im Familienalltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Ihre Familie es spürt:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was liegen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen auch tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, Familiensituation.

Was Ihre Familie braucht, bestimmt den Weg.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit den Situationen, die Familien wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen diese Wege genau –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause nach Löhne –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn einmal etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Für meine Tochter hatten wir den Pflegegrad schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich dadurch nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit den Weg für uns übernommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns zusteht und wie viel Entlastung wirklich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Wie viel kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Wie hoch fällt die finanzielle Belastung für Familien in Löhne tatsächlich aus? In den meisten Fällen bleibt es bei null Euro Eigenanteil.

Wurde ein Pflegegrad (1–5) festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen. Das gelingt unter anderem über folgende Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, weshalb wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre persönliche Lage an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So entsteht für Sie: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.

Welcher Pflegegrad wird für die Beantragung einer Haushaltshilfe benötigt?

Reicht schon Pflegegrad 1 aus? Ja – bereits damit haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.

Genauer betrachtet sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zur Verfügung, 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich hinzu
- durch Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege sind bis zu 3.539 € im Jahr möglich

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Vielen Familien im Kreis Herford ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen und wie sich diese am besten nutzen lassen. Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Was genau übernimmt eine Haushaltshilfe an Aufgaben?

Was zählt eigentlich alles dazu? Im Grunde jede Aufgabe, die Ihren Alltag merklich leichter macht.

Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die gesamte Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Angelegenheiten
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen alltäglichen Terminen
- Hilfe beim Strukturieren des Tagesablaufs und bei der Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach individuellem Bedarf sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Hilfe richtet sich nach Ihrer tatsächlichen Situation, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebensumstände.

Gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben im Alltag zehren oft am meisten an den Kräften – genau hier setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Muss ich mich selbst durch den Papierkram kämpfen? Nein, diesen Teil übernehmen wir für Sie.

Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Trotzdem sind oft Rückfragen mit der Pflegekasse nötig, Formulare müssen ausgefüllt oder einzelne Punkte geklärt werden – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Arbeit erledigen wir im Hintergrund. Für Sie heißt das: kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit darüber, was als nächstes zu tun ist. Sie schildern uns Ihre Situation, und wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Löhne ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Muss man lange warten? In der Regel nicht – meist dauert es nur wenige Tage.

Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen, abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad. Häufig geht das schneller, als viele Familien erwarten.

Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht zum Alltag. Sie bekommen die Unterstützung, die Sie im täglichen Leben tatsächlich spürbar entlastet.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Wofür ist welche Leistung eigentlich gedacht? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag ist an das jeweilige Kalenderjahr gebunden und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt. Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Löhne sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet den Weg.
Doch der Anspruch allein bewegt den Alltag Ihrer Familie noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Löhne – Ihr Anbieter vor Ort

Löhne gehört zum Kreis Herford in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Herford aktiv und begleitet Familien in Löhne mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Löhne entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wie sieht die Begleitung im Alltag konkret aus? Je nach Bedarf findet die Unterstützung dort statt, wo sie gebraucht wird – zu Hause, in der Kita oder in der Schule, ganz nach der jeweiligen Leistung. Dabei achten wir auf eine feste Bezugsperson, damit Vertrauen entstehen kann, und stimmen alle Schritte eng mit der Familie ab, sodass die Hilfe wirklich zum Alltag passt.

Wie gelingt der erste Schritt für Familien aus Löhne? Am Anfang steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die persönliche Situation blicken. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung und die weitere Organisation, damit sich die Familie auf das Wesentliche konzentrieren kann.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Löhne

Die Haushaltshilfe in Löhne läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Kreis Herford, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Löhne aus sind wir im Kreis Herford und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Löhne

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Löhne?

In Löhne läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Löhne verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Löhne kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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