Wofür ist welche Leistung eigentlich gedacht? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag ist an das jeweilige Kalenderjahr gebunden und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt. Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Löhne sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag tatsächlich ankommt.