Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat bereit, die sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lassen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Erholungspause nötig ist. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Schwalmstadt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.