Ohne Unterstützung müssten Familien in Berlin-Spandau die Kosten für zusätzliche Hilfe im Haushalt meist selbst tragen – mit einem festgestellten Pflegegrad sieht das anders aus: Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten, und für die Familie bleibt in der Regel kein Eigenanteil übrig.
Möglich wird das über mehrere Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich ergeben
Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Weil diese Kombinationen wenig bekannt sind, bleiben viele Ansprüche ungenutzt. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, was für Sie infrage kommt, und kümmern uns um die komplette Abwicklung – ohne Vorschuss, ohne Papierkram, ohne finanzielles Risiko für Sie.