Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Bayreuth sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.