Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht gebraucht, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und klar, was in Porta Westfalica für Sie passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.