Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in BornheimEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad müssen Sie in Bornheim nicht alles alleine tragen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir stimmen uns mit Ihnen ab, damit Unterstützung im Alltag ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, spürbar organisiert Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich der Tagesablauf schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gelingt, verlangt innerlich jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt still an Ihnen haften.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Tagesablauf tatsächlich erleichtern können.

Und dennoch bleiben diese Möglichkeiten bei vielen ungenutzt, während der Alltag sich nicht verändert.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem eigenen Takt

Planung und Abstimmung bestimmen jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Genau deshalb bleibt die Situation, wie sie ist.

Von hier aus wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Abstimmung.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Formularflut.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag gibt Ihnen wieder Raum zum Atmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine und Planung verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzbar ist er für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzliche Mühe für Sie.

In Bornheim bleiben diese Mittel bei vielen ungenutzt liegen, obwohl sie monatlich zur Verfügung stehen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Der Einsatz richtet sich nach Ihrer jeweiligen Lage:
    bei Krankheit, bei eigenen Terminen, während einer Auszeit
    und immer dann, wenn zusätzliche Entlastung im Alltag gefragt ist.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer jeweiligen Situation.
Die Wirkung ist deutlich spürbar — trotzdem wird sie oft nicht vollständig genutzt.

Vieles gelingt Ihnen im Alltag.
Doch was kostet das auf Dauer?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
abgestimmt, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles bei Ihnen allein.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag zu kurz kommen.
Damit Sie nicht mehr allein damit stehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, kurze Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig abgestimmt und wirklich verlässlich.

Termine verlieren ihre Dringlichkeit.

Arztbesuche, Therapie, organisatorische Wege —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse zentrale Leistungen bereit, die Ihren Alltag in Bornheim merklich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und klären, welche Leistungen greifen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durchdringen.
Das übernimmt unser Team für Sie.

Und wir sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Die Abstimmung im Hintergrund übernehmen wir

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie bleibt dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich zählt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Bornheim.

Regelmäßig, verlässlich und im Zusammenspiel so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es zahlreich.
Doch nur wenige sorgen im Zusammenspiel wirklich dafür, dass Sie es spüren.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so im Team umgesetzt, dass Sie es merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir stimmen alles so ab, dass diese Leistungen bei Ihnen in Bornheim tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit im Zusammenspiel aufgestellt

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause in Bornheim –
genau dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Abläufe, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze im Team.

Und wenn etwas dazwischenkommt, sorgt unser Team dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts bewegt.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Abstimmung übernommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Bornheim.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich vieles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse einspringt?

Spürbare finanzielle Entlastung ist für Familien in Bornheim meist möglich, ohne dass Eigenkosten entstehen.
Wurde ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, trägt die Pflegekasse die Aufwendungen für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- die Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien nicht bekannt, sodass bestehende Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre individuelle Lage genau an, zeigen auf, was für Sie infrage kommt, und kümmern uns um die komplette Umsetzung.
So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, sich durch Formulare zu arbeiten oder finanzielle Risiken einzugehen.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit dem Pflegegrad 1 öffnet sich die Tür zu Unterstützung im täglichen Leben.
Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1 greift der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, der sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lässt
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich hinzu
- durch Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege sind bis zu 3.539 € im Jahr erreichbar

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Zwecke der Alltagsunterstützung umgewandelt werden.
Im Rhein-Sieg-Kreis wissen viele Familien nicht genau, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese am besten nutzen lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir gerne für Sie, damit die Unterstützung tatsächlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag deutlich leichter macht.
Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäschepflege und die gesamte Haushaltsorganisation
- Erledigungen wie Einkäufe und andere organisatorische Aufgaben
- die Begleitung zu Arztbesuchen oder sonstigen Terminen
- Hilfe dabei, den Tag zu strukturieren und Orientierung zu behalten
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Situation kommen auch Betreuung und Alltagsbegleitung infrage, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Es gibt keinen starren Katalog an Leistungen: Der Umfang richtet sich nach dem, was Sie wirklich benötigen, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Gerade die vermeintlich kleinen Aufgaben im Alltag sind es häufig, die am meisten Energie kosten – genau hier setzen wir mit unserer Unterstützung an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie zum Beispiel der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Punkte – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Dadurch bleibt Ihnen erspart: sich durch Anträge zu kämpfen, ständig nachzufragen oder unsicher zu sein, was als Nächstes ansteht.
Sie schildern uns Ihre Lage, und wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Bornheim ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe eingesetzt werden?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis Unterstützung startet.
Haben wir Ihre Situation erfasst, stellen wir passende Hilfe zusammen – ausgerichtet auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller als erwartet.
Langes Warten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht dazu.
Sie bekommen genau die Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der fortlaufenden Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bornheim sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet zunächst nur Anspruch.
Doch Anspruch allein verändert den Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Genau darum kümmern wir uns im Team.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Bornheim – Ihr Anbieter vor Ort

Bornheim gehört zum Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Sieg-Kreis aktiv und begleitet Familien in Bornheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Bornheim entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Direkt vor Ort orientiert sich die Begleitung an dem, was für Ihre Familie in Bornheim gerade den größten Unterschied macht: Je nach Bedarf findet die Unterstützung zu Hause statt, begleitend zu Terminen oder eng abgestimmt mit dem, was im Familienalltag ansteht. Eine feste Bezugsperson sorgt dafür, dass Vertrauen wachsen kann und die Absprachen mit Ihnen verlässlich bleiben.

Für Familien im Rhein-Sieg-Kreis beginnt der Weg mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. So wird der Einstieg unkompliziert und ohne unnötigen Aufwand für Sie gestaltet.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Bornheim

Die Haushaltshilfe in Bornheim läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Sieg-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Bornheim aus sind wir im Rhein-Sieg-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Bornheim

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Bornheim?

In Bornheim läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Bornheim verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Bornheim kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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