Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der fortlaufenden Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bornheim sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.