Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in DreieichEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Aufgabe muss keine Familie allein tragen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die tatsächlich spürbar wird Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Papierkram
125 € monatlich
verfügbar

Nach außen läuft alles.
Doch innerlich kostet es zunehmend Kraft.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen reibungslos wirkt, verlangt Familien im Inneren viel ab.


Der Alltag läuft weiter.

Doch ein großer Teil davon lastet weiterhin auf Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag einer Familie in Dreieich merklich entlasten können.

Trotzdem greifen viele Familien auf genau diese Unterstützung nie zurück und bleiben im gewohnten Trott gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem eigenen Takt

Organisation bestimmt jeden Ablauf.
Für die eigenen Bedürfnisse bleibt kaum noch Zeit.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und so bleibt die Situation Tag für Tag dieselbe.

Von hier an wird vieles einfacher.
Wir übernehmen die Abstimmung.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Rasch. Unkompliziert. Ohne Formularflut.Rasch.
Unkompliziert.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag lässt Ihnen wieder Raum zum Atmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Planung verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag bereit. Familien können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Zahlreiche Familien in Dreieich nutzen diese Leistungen nicht — dabei stehen sie ihnen jeden Monat zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Familien können ihn flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, während Urlaub oder Ruhephasen
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zur jeweiligen Lebenslage.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt jedoch häufig ungenutzt.

Diese Familie bewältigt vieles selbst.
Doch was kostet das auf Dauer?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
gut abgestimmt, verlässlich und direkt über die Pflegekasse organisiert.

Die Verantwortung liegt nicht länger allein bei Ihnen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Sie diese nicht länger allein tragen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen das ab, was sonst an Ihrer Energie zehrt.

Die Verantwortung ruht nicht mehr auf Ihnen allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir stehen begleitend zur Seite und entlasten.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Betreuung weiterläuft, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag von Familien in Dreieich spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Abrechnung direkt über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
gemeinsam schauen wir auf Ihre Situation und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir koordinieren alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
unser Team sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Dreieich.

Regelmäßig, zuverlässig und so gestaltet, dass Ihr Alltag spürbar leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Familien zunächst erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufallsprodukt sein sollte.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es viele.
Doch nur wenige sorgen dafür, dass Familien es wirklich spüren.
Genau dort liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass die Familie es tatsächlich bemerkt:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was allein an ihr hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Familien Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Unser Team sorgt dafür, dass diese Leistungen im Alltag tatsächlich wirken.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Der tatsächliche Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Der Anfang liegt in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Familien nach Hause –
dorthin, wo Entlastung im Landkreis Offenbach gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag stützen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, kümmert sich unser Team darum,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für unsere Tochter hatten wir bereits seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht, Tag für Tag.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernahm und die Unterstützung koordinierte, wurde uns klar, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat unsere Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Dieser Unterschied verändert vieles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen für eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse einspringt?

Ohne Unterstützung müssten Familien in Dreieich die Entlastung im Haushalt meist selbst organisieren und bezahlen – mit Pflegegrad sieht das anders aus.

Mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen. Dafür stehen dir mehrere Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € im Jahr ergeben können

Ergänzend lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind längst nicht allen bekannt, sodass Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns deine Situation an, zeigen dir die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Das heißt für dich: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf Unterstützung im Alltag – ganz ohne höhere Pflegestufe.

Genauer aufgeschlüsselt:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Gerade im Landkreis Offenbach wissen viele Familien nicht genau, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese optimal nutzen.
Wir übernehmen diese Prüfung für dich, damit die Unterstützung wirklich in deinem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern alles, was deinen Alltag merklich leichter macht.

Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Hilfe richtet sich nach deinem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Tagesablauf und Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – genau hier setzen wir an.

Kümmert ihr euch um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, genau diesen Teil nehmen wir dir ab.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen dir bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Trotzdem sind oft Rückfragen bei der Pflegekasse nötig, Formulare auszufüllen oder Einzelheiten zu klären – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für dich.
Kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit über die nächsten Schritte.
Du schilderst uns deine Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei dir in Dreieich ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.

Sobald wir deine Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf deinen Alltag und deinen Pflegegrad. Oft geht es schneller als erwartet.

Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
Du bekommst Unterstützung, die im Alltag spürbar entlastet – ohne unnötige Verzögerung.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzierst du zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Dreieich passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad begründet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert den Alltag einer Familie nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich ankommt.

Genau darum kümmert sich unser Team.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Dreieich – Ihr Anbieter vor Ort

Dreieich gehört zum Landkreis Offenbach in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Offenbach aktiv und begleitet Familien in Dreieich mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Dreieich entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Dreieich richtet sich die Begleitung ganz nach deinem Alltag: je nach Leistung findet der Einsatz zuhause, in der Kita oder in der Schule statt. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben und stimmt sich eng mit dir und deiner Familie ab, damit Abläufe verlässlich bleiben und sich niemand ständig neu erklären muss.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir deine Situation in Dreieich gemeinsam einordnen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit du dich auf deinen Alltag konzentrieren kannst.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Dreieich

Die Haushaltshilfe in Dreieich läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Offenbach, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Dreieich aus sind wir im Landkreis Offenbach und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Dreieich

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Dreieich?

In Dreieich läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Dreieich verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Dreieich kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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