Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, erhöht sich der mögliche Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Schönberg passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.