Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bad Kleinen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.