Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Jahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Dorf Mecklenburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.