Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person nicht kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder für eine Pause zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag ist an das Kalenderjahr gebunden und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Unna passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.