Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt – Krankheit, Urlaub oder einfach eine Pause. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Wird der Betrag nicht genutzt, verfällt er zum 31.12. des Jahres.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir zeigen Ihnen, was für Ihre Familie in Gummersbach am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.