Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden aber in der Praxis häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Büdelsdorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.