Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verknüpfen, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Familie in Bensheim am meisten Sinn ergibt, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.