Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Verschnaufpause.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht abgerufen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Berlin-Steglitz-Zehlendorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag landet.