Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder wegen einer Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation im Landkreis Birkenfeld passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei Ihnen in Idar-Oberstein.