Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen in Situationen, in denen die pflegende Person ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Ohne genaue Kenntnis dieser Regeln bleiben beide Leistungen oft nur teilweise genutzt – mit der passenden Beratung lassen sie sich dagegen sinnvoll kombinieren. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Ludwigshafen am Rhein sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.