Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in FellbachEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen etwas zu, das Sie nicht allein tragen müssen.

Einen Anspruch zu besitzen ist eine Sache. Im Alltag zu merken, dass er wirklich hilft, eine andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gelingt, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag deutlich erleichtern können.

Und dennoch greifen viele Menschen in Fellbach nie darauf zurück und bleiben in diesem Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem eigenen Rhythmus

Organisation bestimmt jeden Schritt.
Für Sie selbst bleibt kaum noch etwas übrig.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Und so bleibt am Ende alles beim Alten.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Formularflut.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse geschieht im Hintergrund
  • Termine verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele Familien im Rems-Murr-Kreis lassen diese Mittel ungenutzt liegen — obwohl sie monatlich zur Verfügung stünden.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzen lässt sich dieses Budget flexibel:
    bei Krankheit oder Terminen, während des Urlaubs oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer jeweiligen Lage.
Bringt merkliche Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt.

Sie bewältigen das alles.
Doch was kostet es Sie dabei?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgewickelt.

Nicht mehr lastet alles allein auf Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag zu kurz kommt.
Damit Sie es nicht länger allein stemmen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Dringlichkeit.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten Sie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal nicht können.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Fellbach spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am angenehmsten ist:
per Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ganz gleich, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen in Frage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Abläufe im Hintergrund

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles ordentlich läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich zu spüren ist

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe besucht Sie zu Hause in Fellbach.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung früher, als man zunächst erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen tatsächlich dafür, dass Sie die Erleichterung auch spüren.
Genau dort liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie einen echten Unterschied merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Ihrem Alltag auch wirklich wirken.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis entstanden – heute breit aufgestellt

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern tätig.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gerade gebraucht wird, auch nach Fellbach im Rems-Murr-Kreis.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt doch einmal etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich dadurch nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich sehr viel.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Familien in Fellbach müssen in aller Regel nichts aus eigener Tasche zahlen.
Sobald ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen – zum Beispiel für die Haushaltshilfe oder die Begleitung im Alltag.
Diese Spielräume kennen viele Familien schlicht nicht, weshalb bares Geld ungenutzt bleibt.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen Ihnen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen: kein Vorschuss, kein Papierkrieg, keine finanzielle Sorge.

Ab welchem Pflegegrad steht mir eine Haushaltshilfe zu?

Schon mit Pflegegrad 1 öffnet sich die Tür zu Unterstützung im Alltag.
Konkret heißt das:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung einzusetzen.
Viele Familien im Rems-Murr-Kreis wissen gar nicht, wie viel ihnen tatsächlich zusteht und wie sich diese Leistungen sinnvoll verknüpfen lassen.
Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung wirklich bei Ihnen zuhause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern alles, was den Alltag der Familie merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe erledigen, Besorgungen machen, organisatorische Dinge klären
- die Begleitung zum Arzttermin oder zu anderen Terminen unterwegs
- Halt geben bei Struktur, Orientierung und dem Ablauf des Tages
- eine echte Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Situation sind auch Alltagsbegleitung und Betreuung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Tagesablauf und Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen Dinge zwischendurch, die am meisten Kraft rauben – und genau da setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Weg gehen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen bereits automatisch bereit, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Trotzdem braucht es oft Absprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen sollen.
Diese Schritte laufen bei uns im Hintergrund.
Für Sie bedeutet das: kein Formularstress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über das weitere Vorgehen.
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir sorgen dafür, dass die Hilfe bei Ihnen in Fellbach ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Lage kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad der Familie.
Oft geht das zügiger, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe kennen wir nicht.
Stattdessen erhalten Sie Hilfe, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht bis zum Ende ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Familie in Fellbach sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Fellbach – Ihr Anbieter vor Ort

Fellbach gehört zum Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Rems-Murr-Kreis aktiv und begleitet Familien in Fellbach mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Fellbach entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Familie erlebt die Begleitung dort, wo der Alltag tatsächlich stattfindet – ob zuhause beim Frühstückstisch, auf dem Weg zur Kita oder direkt in der Schule, je nachdem, welche Leistung gerade gebraucht wird. Eine feste Bezugsperson begleitet den Alltag, sodass Kinder und Angehörige nicht ständig neue Gesichter kennenlernen müssen. Alle Absprachen laufen eng mit der Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Tagesrhythmus passt.

Wer in Fellbach den ersten Schritt gehen möchte, beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin hören wir zu, was der Alltag der Familie gerade braucht, und übernehmen anschließend den kompletten Antrag bei der Pflegekasse sowie die Organisation der Haushaltshilfe. So bleibt für die Familie nur noch übrig, die Entlastung im Alltag zu spüren.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Fellbach

Die Haushaltshilfe in Fellbach läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rems-Murr-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Fellbach aus sind wir im Rems-Murr-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Fellbach

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Fellbach?

In Fellbach läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Fellbach verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Fellbach kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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