Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht bis zum Ende ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Familie in Fellbach sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.