Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Wildeshausen sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.