Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in WildeshausenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen ein Weg offen, den Sie nicht allein gehen müssen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist der erste Schritt. Dass er im Alltag wirklich trägt, ist der zweite.

An dieser Stelle setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen für den Weg von der Zusage bis zur echten Entlastung.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, Schritt für Schritt umgesetzt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Ablauf funktioniert irgendwie noch.
Doch leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen rundläuft, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Ein großer Teil davon landet trotzdem bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die genau an diesem Punkt einen echten Unterschied machen können.

Und dennoch bleibt dieser Weg für viele ungenutzt, sodass der Alltag genauso schwer bleibt wie zuvor.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt einem fremden Plan

Jede Stunde ist verplant und organisiert.
Für einen selbst bleibt am Ende kaum noch Raum.

Der Weg zur Entlastung liegt offen, wird aber nicht beschritten

So bleibt die Ausgangslage unverändert.

Von hier aus geht es bergauf.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Spielraum.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft zum Atmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar im Hintergrund
  • Termine steuern sich, ohne dass Druck entsteht
  • Der Haushalt läuft weiter ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein Mehraufwand für Sie.

Ein Betrag, der vielen monatlich zur Verfügung steht — und trotzdem oft ungenutzt bleibt.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzbar auf verschiedenen Wegen:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder kurzen Auszeiten
    und als zusätzliche Stütze im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrem persönlichen Weg.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber häufig nur teilweise genutzt.

Sie bewältigen diesen Weg Tag für Tag.
Doch wie hoch ist der Preis dafür?

Hier beginnt der Weg zu echter Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
strukturiert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse abgewickelt.

Der Weg muss nicht länger allein bewältigt werden.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag sonst offenbleiben.
Damit Sie nicht länger allein dafür stehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, kurze Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung durch den Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir gehen den Weg an Ihrer Seite mit.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg der Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Bausteine, die Ihren Alltag in Wildeshausen deutlich entlasten können.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Vom ersten Kontakt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es zu Ihnen passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns auf kurzem Weg – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären, welche Schritte möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Die Abläufe regeln wir für Sie im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt direkt zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufallstreffer sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Sie es spürbar leichter haben.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Wege offen:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen auch tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell festgelegt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team kennt die Wege in diesen Situationen –
nicht aus der Theorie, sondern aus der praktischen Erfahrung.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
überall dort, wo Entlastung gebraucht wird, auch in Wildeshausen im Landkreis Oldenburg.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt doch einmal etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass der Weg weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts bewegt.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit den gesamten Weg übernommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung wirklich drin ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich vieles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Sobald ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen – für Familien in Wildeshausen entsteht dadurch in aller Regel kein eigener Kostenanteil.

Möglich wird das zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Diese Möglichkeiten sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, sodass Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und erledigen die komplette Organisation.
Für Sie heißt das: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer bedeutet das:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zudem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Vielen Familien im Landkreis Oldenburg ist gar nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen.
Wir übernehmen diese Prüfung für Sie, damit die Entlastung tatsächlich bei Ihrem Kind und Ihrer Familie zu Hause ankommt.

Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret im Alltag?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag als Familie spürbar leichter macht.
Dazu zählen unter anderem:
- Putzen, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Unterstützung bei Struktur, Orientierung und einem geordneten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege tragen

Je nach Bedarf sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenssituation.

Gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben kosten oft die meiste Kraft – hier setzen wir gezielt an, damit Ihr Kind und Ihre Familie wieder Luft zum Atmen haben.

Kümmert sich Wolkenfreie Zeit um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Weg gehen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärung von Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau das übernehmen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie bedeutet das: kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine offenen Fragen zu den nächsten Schritten.
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Wildeshausen ankommt.

Wie schnell steht eine Haushaltshilfe zur Verfügung?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis Unterstützung bei Ihnen einzieht.
Kennen wir erst einmal Ihre Situation, organisieren wir passende Hilfe – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als viele Familien erwarten.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe gibt es bei uns nicht.
So erhalten Sie zeitnah eine Entlastung, die im Alltag Ihrer Familie wirklich spürbar wird.

Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege – was ist der Unterschied?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Wildeshausen sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet den Weg.
Doch allein verändert er den Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass Unterstützung am Ende des Weges auch wirklich ankommt.

Genau diesen Weg gehen wir mit Ihnen.
Ohne Formularflut. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Wildeshausen – Ihr Anbieter vor Ort

Wildeshausen gehört zum Landkreis Oldenburg in Niedersachsen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Oldenburg aktiv und begleitet Familien in Wildeshausen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Wildeshausen entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Zu Hause, in der Kita oder direkt in der Schule Ihres Kindes in Wildeshausen setzt die Unterstützung genau dort an, wo sie im Alltag gebraucht wird. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihre Familie, sodass Ihr Kind Vertrauen aufbauen kann und sich der Ablauf nicht ständig ändert. Alle Einsätze stimmen wir eng mit Ihnen ab, damit die Hilfe wirklich zu Ihrem Tagesablauf passt.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation als Familie im Landkreis Oldenburg gemeinsam betrachten. Danach übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit Sie sich nicht durch Formulare kämpfen müssen. So bleibt Ihnen mehr Zeit und Kraft für das, was zählt: Ihr Kind und Ihren Alltag als Familie.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Wildeshausen

Die Haushaltshilfe in Wildeshausen läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Oldenburg, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Niedersachsen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Wildeshausen

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Wildeshausen?

In Wildeshausen läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Wildeshausen verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Wildeshausen kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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