Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Steinfurt am meisten Sinn ergibt, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich landet – nicht nur auf dem Papier.