Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung, gültig fürs laufende Kalenderjahr, verfällt zum 31.12. Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen, was für Ihre Familie in Krefeld sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung auch tatsächlich ankommt.