Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Konstanz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.