Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KonstanzEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen Unterstützung zu. Sie müssen sie nicht allein organisieren.

Ein Anspruch auf dem Papier ist die eine Sache. Eine echte Entlastung im Alltag zu spüren, eine ganz andere.

Hier kommt Wolkenfreie Zeit ins Spiel.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die tatsächlich wirkt Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie weiter.
Aber leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen hin klappt vieles. Innerlich zehrt es täglich an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Doch am Ende bleibt vieles wieder bei Ihnen liegen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können den Alltag deutlich ruhiger machen.

Trotzdem verzichten viele auf genau diese Unterstützung und bleiben im selben Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag rutscht Ihnen aus der Hand

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für einen ruhigen Moment bleibt kaum noch Zeit.

Unterstützung wäre da, sie bleibt nur ungenutzt

So bleibt die Situation Tag für Tag gleich.

Von hier aus wird es ruhiger.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Luft zum Durchatmen.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse läuft geordnet im Hintergrund
  • Termine und Organisation nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie jeden Schritt selbst planen müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Abgerechnet direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Sie.

Viele lassen diesen monatlichen Anspruch ungenutzt verstreichen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Einsetzbar nach Bedarf:
    bei Krankheit oder festen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und für zusätzliche Entlastung im laufenden Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu Ihrer persönlichen Lage.
Bringt spürbare Ruhe in den Alltag — bleibt aber oft ungenutzt.

Sie bewältigen so vieles selbst.
Doch wie lange geht das noch gut?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
geordnet, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr alles muss allein an Ihnen kleben bleiben.

Wir übernehmen die Aufgaben, die sonst liegen bleiben.
Damit Sie nicht länger allein damit sind.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, kleine Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verbindlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten und nehmen Ihnen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal nicht können.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und wenn Sie uns schreiben, hören Sie zeitnah von uns.

02

Wir klären alles für Sie

Ob ein Pflegegrad bereits besteht oder noch nicht,
wir prüfen Ihre Situation und klären, welche Leistungen für Sie in Konstanz infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Bedingungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was möglich ist – und was nicht.

03

Alles Organisatorische liegt bei uns

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie bleibt kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich greift

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt direkt zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag merklich ruhiger wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller als erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige schaffen wirklich spürbare Erleichterung.
Darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es tatsächlich merken:
weniger Druck, mehr Luft zum Durchatmen, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell zugeschnitten:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit anspruchsvollen Alltagssituationen

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Praxis.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Der Anfang war in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Auch bei Ihnen im Landkreis Konstanz kommen wir zu Ihnen nach Hause –
dort, wo die Entlastung gebraucht wird.

Abläufe, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Strukturen, abgestimmte Einsätze.

Und sollte etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen hat, wurde mir bewusst, welche Unterstützung uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuungskraft von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich habe endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlen wir als Familie selbst, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe finanziert?

Ohne Unterstützung fühlt sich der Alltag oft wie ein Kampf gegen die Zeit an – mit der richtigen Finanzierung sieht das für Familien in Konstanz meist ganz anders aus: In der Regel entstehen keine eigenen Kosten.

Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, springt die Pflegekasse ein und trägt die Kosten für Haushaltshilfe sowie weitere Entlastungsangebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- die Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Diese Möglichkeiten sind vielen Familien schlicht nicht bekannt – dadurch bleiben Ansprüche oft ungenutzt liegen.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Welcher Pflegegrad ist nötig, um Haushaltshilfe zu beantragen?

Schon mit Pflegegrad 1 öffnet sich die Tür zu Unterstützung im Alltag.
Genauer gesagt heißt das:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) von bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Ohne diese Information bleiben viele Familien im Landkreis Konstanz unwissend über ihre eigenen Ansprüche – mit unserer Hilfe wird daraus konkrete Entlastung.
Wir prüfen das für Sie und stellen sicher, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen zu Hause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag deutlich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die gesamte Haushaltsorganisation
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Angelegenheiten
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nachdem, was gebraucht wird, sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – ob bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienleben mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Ihrer Lebenssituation, Ihrem Pflegegrad und Ihrem Alltag.

Häufig sind es gerade die scheinbar kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Energie fordern – dort setzen wir gezielt an.

Muss ich mich selbst um den Antrag bei der Pflegekasse kümmern?

Nein, diesen Part übernehmen wir.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammen genutzt werden sollen.
Genau das erledigen wir im Hintergrund für Sie.
So müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen, niemandem hinterhertelefonieren oder sich fragen, was als Nächstes zu tun ist.
Sie erzählen uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Konstanz ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihre Situation aussieht, finden wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht es zügiger, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht.
Statt langem Warten erhalten Sie zeitnah eine Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Konstanz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch mit sich.
Doch dieser Anspruch allein verändert den Alltag nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Formulare. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Konstanz – Ihr Anbieter vor Ort

Konstanz gehört zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Konstanz aktiv und begleitet Familien in Konstanz mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Konstanz entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Vor Ort in Konstanz richtet sich die Begleitung ganz nach dem, was im Alltag gerade gebraucht wird – ob zu Hause, in der Schule oder in der Kita. Eine feste Bezugsperson begleitet die Familie kontinuierlich, damit Vertrauen wachsen kann und keine ständig wechselnden Gesichter zusätzliche Unsicherheit bringen. Alle Schritte werden eng mit der Familie abgestimmt, damit die Unterstützung wirklich zum Alltag passt und nicht an der Lebensrealität vorbeigeht.

Der Einstieg für Familien im Landkreis Konstanz beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die aktuelle Situation blicken. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So bleibt für die Familie der Kopf frei, während im Hintergrund alles Notwendige geregelt wird.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Konstanz

Die Haushaltshilfe in Konstanz läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Konstanz, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Konstanz

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Konstanz?

In Konstanz läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Konstanz verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Konstanz kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße