Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit finanzieren Sie etwa Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Derzeit beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich sinnvoll, werden in der Praxis jedoch oft nicht komplett ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in St. Ingbert passt, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.